Neuorganisation Jagdhornbläser Schweiz

 

Medienmitteilung Gründung Jagdhornbläser Schweiz


Jagdhornblasen in der Schweiz

 Ein kleiner Rück- und Ausblick zum Stand der Dinge.

Auch wenn das Blasen der Signale seit Generationen von Jägern zum ehernen Bestand der Jagdkultur gehört, so stellen wir fest, dass von Zeit zu Zeit organisatorische Aenderungen die Bläserszene immer wieder zu aufbauenden Diskussionen und Lösungsfindungen angeregt hat. Heute stehen wir wieder an einer solchen Stelle. 

Rückblick

In den 1950-er Jahren hat das Jagdhornblasen in Gruppen in der Schweiz Fuss gefasst. Im freundschaftlichen Wettbewerb haben Bläser mit den Fürst-Pless-Hörnern sich erstmals im Jahre 1959 zu einem Wettbewerb in Frauenfeld, vorgängig zur ASJV-Delegiertenversammlung zum Stelldichein getroffen. An diesem 1. Juli 1959 haben sich 7 Gruppen mit insgesamt 36 Bläsern den drei Juroren zur Bewertung gestellt. Es wurden die Signale „Begrüssung“, „Reh tot“, „Has tot“, „Fuchs tot“ und „Jagd vorbei – Halali“ bewertet.

Bis 2005 wurden die Eidg. Jagdhornbläserwettbewerbe in der Regel jeweils am Tag vor der Delegiertenversammlung des ASJV/RevierjagdSchweiz am entsprechenden Versammlungsort abgehalten. Ausnahmen bildeten die Jahre 2001 in Interlaken, 2007 in Château d’Oex und 2009 in Baden.

Schon bald sind Bläsergruppen aus den Patentkantonen und später aus dem Ausland ebenfalls zu den Wettbewerben angetreten.

Aber auch für den jagdlichen Bläser-Einzelwettkampf, erweitert mit einer Kugel- und einer Flintenschiessbewertung, gab es immer mehr Anhänger.

So erfreuen sich die beiden grossen Anlässe einer ansprechenden und steigenden Teilnehmerzahl. Im Jahr 2009 stellen sich am 26. Eidg. Jagdhornbläserfest 43 Gruppen mit ca.540 Teilnehmern den Juroren. 2008 haben am Eidg. Bläserschiessen in Grosswangen bei Willisau 138 Mitwirkende um Auszeichnungen geblasen und geschossen.

Die Durchführung dieser Anlässe, die Unterstützung der musikalischen Leiter, die Herausgabe von Noten, das Organisieren von Bläserseminaren und die Pflege guter bläserischer Kameradschaft, verlangte schon früh nach Durchführungsreglementen und Koordination. Nicht nur die verschiedenen Anpassungen der Reglemente an die jeweilige Zeit, sondern auch die kontinuierliche Arbeit an den gestellten und sich ändernden Aufgaben, haben schon früh im ASJV/RevierjagdSchweiz nach einer diesbezüglichen „Dienststelle“ verlangt. Diese wurde mit dem Amt des Sachbearbeiters für Jagdhornbläser, bzw. dem Fachreferenten für das Bläserwesen geschaffen. Wahlorgan war der Vorstand.

In den Jahren1999 und 2000 haben zwischen ASJV/RevierjagdSchweiz und dem SPW Verhandlungen stattgefunden  mit dem Ziel, für beide Verbände ein gemeinsames Gefäss für das Jagdhornblasen zu schaffen. Per 1. Januar 2000 wurde dann die Eidg. Jagdhornbläserkommission, getragen von beiden Verbänden, ins Amt gesetzt. Bis heute haben die beiden Verbände die Eidg. Jagdhornbläserkommission ideell und anfänglich auch finanziell getragen. Der Vertrag vom 1. Januar 2000 beauftragte aber die Kommission ganz dezidiert, schnellstens finanziell unabhängig zu werden.

Aktuell, wie weiter?

Im Jahr 2009 wurden im jagdlichen Verbandswesen der Schweiz die Weichen neu gestellt. Denn alle grossen Verbandsaktivitäten werden unabhängig des Jagdsystems und der Landessprachen in einen einzigen Dachverband „JagdSchweiz“ überführt. RevierjagdSchweiz wird nach 100 Jahren aufgelöst und der SPW wird in einer anderen, reduzierten Form, weitergeführt. Diese Vorgänge entziehen der Eidg. Jagdhornbläserkommission die Trägerschaft.

Um auch in Zukunft das Jagdhornbläserwesen in der Schweiz positiv zu fördern, hat die Eidg. Jagdhornbläserkommission schon im Jahr 2008 folgende Massnahmen eingeleitet:

1. Die Eidg. Jagdhornbläserkommission wurde in Jagdhornbläser Schweiz überführt.
2. Jagdhornbläser Schweiz nimmt das rechtliche Gewand eines Vereins an. Vollzogen. Dies auch aus Haftungsgründen.
3. Jagdhornbläser Schweiz beantragt Aufnahme als B-Mitglied bei JagdSchweiz. Das Gesuch wurde gestellt und sollte an der Delegiertenversammlung vom 01. Mai 2010 definitiv behandelt werden.
4. Die Mitglieder der bisherigen Eidg. Jagdhornbläserkommission führen die Geschäfte als Jagdhornbläser Schweiz im gewohnten Rahmen weiter.
5. Jagdhornbläser Schweiz unterbreitete seine Statuten am Workshop vom 23. August 2008 in Olten Interessenten zur Diskussion.
6. Workshopteilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich Vernehmen zu lassen.
7. Jagdhornbläser Schweiz bearbeitet die eingegangenen Stellungsnahmen.
8. Baldmöglichst stellt Jagdhornbläser Schweiz die überarbeiteten Statuten als Entwurf unter „Reglemente“ ins Internet. www.jagdhornblaeser.ch.
9. Jagdhornbläser Schweiz laden alle Bläsergruppen ein, Mitglied zu werden. Die Rechtsform der Bläsergruppen ist unerheblich.
10. Am 20. Februar 2010 werden anlässlich der ersten ordentlichen Hauptversammlung von Jagdhornbläser Schweiz die Statuten genehmigt und per 01.01.2010 in Kraft gesetzt.

Jagdhornbläser Schweiz ist bestrebt, eine schlanke und bewegliche Organisation für das Jagdhornblasen in der Schweiz zu schaffen. Jagdhornbläser Schweiz steht den Bläsergruppen mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung.

Der Verein stellt sich auch in Zukunft den jagdlichen Organisationen als Organ für die Oeffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Arlesheim, 02. Dezember 2009

Einladung der Bläsergruppen zum Beitritt zu Jagdhornbläser Schweiz


Jagdhornbläser Schweiz

(vorm. Eidgenössische Jagdhornbläserkommission)

                                                                  Arlesheim, den 02. Dezember 2009

Liebe Jagdhornbläser
Liebe Jagdhornbläserinnen

Die Reorganisation der schweizerischen Jagdverbände hat in den letzten Monaten grosse Fortschritte hin zu einem einzigen, schlagkräftigen Gesamtverband gemacht. In JagdSchweiz sind nun alle Kantonalverbände direkt eingebunden. Revierjagd Schweiz und SPW wenden sich neuen Aufgaben zu oder lösen sich auf. Das bedeutet, dass die Trägerorganisationen der Eidg. Jagdhornbläserkommission nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Wandel bei den schweizerischen Jagdverbänden ruft auch im Bläserwesen nach Aufbruch und Erneuerung. Entsprechend hat sich die Eidg. Jagdhornbläserkommission frühzeitig neu formiert und einen Verein unter dem Namen Jagdhornbläser Schweiz gegründet. Dies prioritär aus rechtlichen Gründen. Eine Vereinsgründung bringt Statuten mit sich, die derzeit jedoch sehr offen gehalten sind und Aenderungen Platz bieten.

Die Eidg. Jagdhornbläserkommission wurde ab dem Jahre 2000 während den ersten Jahren finanziell von RevierJagdSchweiz und dem Schweiz. Patentjäger- und Wildschutzverein (SPW) unterstützt. Danach war sie auf Beiträge und Spenden angewiesen. Ein grosser Betrag floss ihr dank der Grosszügigkeit des „OK Bläserfest 2005“ aus dem Nettoerlös des Eidg. Jagdhornbläserfestes in Basel zu. Diese Mittel ermöglichten den Druck von „Jagdhornblasen für Frischlinge und alte Hasen“, die sich grosser Beliebtheit erfreuen. Weitere. Notenhefte sind in Vorbereitung.

Die Aufgaben von Jagdhornbläser Schweiz (vorm. Eidg. Jagdhornbläserkommission) sind nach wie vor:

- Vergabe des Eidg. Jagdhornbläserfeste
- Vergabe des Eidg. Jagdhornbläserschiessens
- Ausschreibung und Einladung der Bläsergruppen
- Durchführung des Bläserwettbewerbes mit Jurierung
- Jurierung am Eidg. Jagdhornbläserschiessen
- Bläserausbildung/Bläserschule/Organisation von Bläserseminaren
- Notenhefte

Damit die Jagdhornbläser bei JagdSchweiz vertreten sind, bietet Jagdhornbläser Schweiz die Plattform für alle Bläsergruppen. In den derzeitigen Statuten ist vorgesehen, dass jede Bläsergruppe von mind. 4 Mitgliedern Mitglied von Jagdhornbläser Schweiz werden kann.

Jagdhornbläser Schweiz ist ein Verein und kein Verband. Ziel ist, die Interessen der Jagdhornbläser gegenüber JagdSchweiz zu vertreten. Um dies zu erreichen hat Jagdhornbläser Schweiz bei JagdSchweiz die Aufnahme als B-Mitglied beantragt. Die Aufnahme wird allerdings nur Erfolg haben, wenn sich viele Bläsergruppen als Mitglied bei Jagdhornbläser Schweiz vereinen. Die Neuausrichtung wird auch personelle Veränderungen mit sich bringen.

Wir laden deshalb alle Bläsergruppen zum Beitritt zu Jagdhornbläser Schweiz ein. Am 20. Februar 2010 führen wir in Aarau die erste Vereinsversammlung durch. An diesem Anlass wird Sinn und Zweck der Neuorganisation detailliert vorgestellt. Auch werden die personellen Absichten ein Thema sein. Wir legen diesem Schreiben ein Beitrittsgesuch sowie unsere derzeitigen Statuten bei. Alle Gruppen, die sich zum Beitritt entschliessen, werden den Statuten entsprechend aufgenommen und über das weitere Vorgehen orientiert.

Später, an einer darauf folgenden Generalversammlung, werden die anwesenden Gruppenvertreter (stimmberechtigt ist 1 Mitglied pro Bläsergruppe) über Neuerungen im Vorstand entscheiden. Es wird deshalb notwendig sein, frühzeitig Nachfolger mit den für dieses Amt notwendigen Voraussetzungen zu suchen. Die Bläsergruppen oder Kantonalverbände sind eingeladen, vor der Generalversammlung entsprechende Vorschläge einzureichen. Selbstverständlich können dann auch die derzeitigen Statuten den Vorschlägen der Mitglieder entsprechend geändert werden.

Liebe Bläserkameraden, liebe Bläserkameradinnen, es liegt nun an euch, dem Bläserwesen zu weiterem Glanz zu verhelfen. Macht mit! Engagiert euch! Tretet mit eurer Gruppe bei! Bestimmt über die Weiterentwicklung!

Mit harmonischem Bläsergruss
Jagdhornbläser Schweiz
 

Entwurf Statuten Jagdhornbläser Schweiz

Entwurf Statuten Jagdhornbläser Schweiz
 
Einladung Gründungsversammlung Jagdhornbläser Schweiz

Einladung Gründungsversammlung
 
Datum 20. Februar 2010
Zeit 13:30h
Ort Aarau, Kaserne. Restaurant Viva
Beitrittsformular Jagdhornbläser Schweiz

Beitrittsformular Jagdhornbläser Schweiz