Ein
kleiner Rück- und Ausblick zum Stand der Dinge.
Auch wenn das
Blasen der Signale seit Generationen von Jägern zum ehernen Bestand der
Jagdkultur gehört, so stellen wir fest, dass von Zeit zu Zeit
organisatorische Aenderungen die Bläserszene immer wieder zu aufbauenden
Diskussionen und Lösungsfindungen angeregt hat. Heute stehen wir wieder an
einer solchen Stelle.
Rückblick
In den 1950-er
Jahren hat das Jagdhornblasen in Gruppen in der Schweiz Fuss gefasst. Im
freundschaftlichen Wettbewerb haben Bläser mit den Fürst-Pless-Hörnern sich
erstmals im Jahre 1959 zu einem Wettbewerb in Frauenfeld, vorgängig zur
ASJV-Delegiertenversammlung zum Stelldichein getroffen. An diesem 1. Juli
1959 haben sich 7 Gruppen mit insgesamt 36 Bläsern den drei Juroren zur
Bewertung gestellt. Es wurden die Signale „Begrüssung“, „Reh tot“, „Has
tot“, „Fuchs tot“ und „Jagd vorbei – Halali“ bewertet.
Bis 2005 wurden
die Eidg. Jagdhornbläserwettbewerbe in der Regel jeweils am Tag vor der
Delegiertenversammlung des ASJV/RevierjagdSchweiz am entsprechenden
Versammlungsort abgehalten. Ausnahmen bildeten die Jahre 2001 in Interlaken,
2007 in Château d’Oex und 2009 in Baden.
Schon bald sind
Bläsergruppen aus den Patentkantonen und später aus dem Ausland ebenfalls zu
den Wettbewerben angetreten.
Aber auch für den
jagdlichen Bläser-Einzelwettkampf, erweitert mit einer Kugel- und einer
Flintenschiessbewertung, gab es immer mehr Anhänger.
So erfreuen sich
die beiden grossen Anlässe einer ansprechenden und steigenden
Teilnehmerzahl. Im Jahr 2009 stellen sich am 26. Eidg. Jagdhornbläserfest 43
Gruppen mit ca.540 Teilnehmern den Juroren. 2008 haben am Eidg.
Bläserschiessen in Grosswangen bei Willisau 138 Mitwirkende um
Auszeichnungen geblasen und geschossen.
Die Durchführung
dieser Anlässe, die Unterstützung der musikalischen Leiter, die Herausgabe
von Noten, das Organisieren von Bläserseminaren und die Pflege guter
bläserischer Kameradschaft, verlangte schon früh nach
Durchführungsreglementen und Koordination. Nicht nur die verschiedenen
Anpassungen der Reglemente an die jeweilige Zeit, sondern auch die
kontinuierliche Arbeit an den gestellten und sich ändernden Aufgaben, haben
schon früh im ASJV/RevierjagdSchweiz nach einer diesbezüglichen
„Dienststelle“ verlangt. Diese wurde mit dem Amt des Sachbearbeiters für
Jagdhornbläser, bzw. dem Fachreferenten für das Bläserwesen geschaffen.
Wahlorgan war der Vorstand.
In den Jahren1999
und 2000 haben zwischen ASJV/RevierjagdSchweiz und dem SPW Verhandlungen
stattgefunden mit dem Ziel, für beide Verbände ein gemeinsames Gefäss für
das Jagdhornblasen zu schaffen. Per 1. Januar 2000 wurde dann die Eidg.
Jagdhornbläserkommission, getragen von beiden Verbänden, ins Amt gesetzt.
Bis heute haben die beiden Verbände die Eidg. Jagdhornbläserkommission
ideell und anfänglich auch finanziell getragen. Der Vertrag vom 1. Januar
2000 beauftragte aber die Kommission ganz dezidiert, schnellstens finanziell
unabhängig zu werden.
Aktuell,
wie weiter?
Im Jahr 2009
wurden im jagdlichen Verbandswesen der Schweiz die Weichen neu gestellt.
Denn alle grossen Verbandsaktivitäten werden unabhängig des Jagdsystems und
der Landessprachen in einen einzigen Dachverband „JagdSchweiz“ überführt.
RevierjagdSchweiz wird nach 100 Jahren aufgelöst und der SPW wird in einer
anderen, reduzierten Form, weitergeführt. Diese Vorgänge entziehen der Eidg.
Jagdhornbläserkommission die Trägerschaft.
Um auch in
Zukunft das Jagdhornbläserwesen in der Schweiz positiv zu fördern, hat die
Eidg. Jagdhornbläserkommission schon im Jahr 2008 folgende Massnahmen
eingeleitet:
| 1. |
Die
Eidg. Jagdhornbläserkommission wurde in Jagdhornbläser Schweiz
überführt. |
| 2. |
Jagdhornbläser Schweiz nimmt das rechtliche Gewand eines Vereins an.
Vollzogen. Dies auch aus Haftungsgründen. |
| 3. |
Jagdhornbläser Schweiz beantragt Aufnahme als B-Mitglied bei JagdSchweiz.
Das Gesuch wurde gestellt und sollte an der Delegiertenversammlung vom
01. Mai 2010 definitiv behandelt werden. |
| 4. |
Die
Mitglieder der bisherigen Eidg. Jagdhornbläserkommission führen die
Geschäfte als Jagdhornbläser Schweiz im gewohnten Rahmen weiter. |
| 5. |
Jagdhornbläser Schweiz unterbreitete seine Statuten am Workshop vom 23.
August 2008 in Olten Interessenten zur Diskussion. |
| 6. |
Workshopteilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich Vernehmen zu lassen. |
| 7. |
Jagdhornbläser Schweiz bearbeitet die eingegangenen Stellungsnahmen. |
| 8. |
Baldmöglichst stellt Jagdhornbläser Schweiz die überarbeiteten
Statuten als Entwurf unter „Reglemente“
ins Internet.
www.jagdhornblaeser.ch. |
| 9. |
Jagdhornbläser Schweiz laden alle Bläsergruppen ein,
Mitglied zu werden. Die Rechtsform der Bläsergruppen ist
unerheblich. |
| 10. |
Am 20.
Februar 2010 werden anlässlich der
ersten ordentlichen Hauptversammlung von Jagdhornbläser Schweiz die
Statuten genehmigt und per 01.01.2010 in Kraft gesetzt. |
Jagdhornbläser
Schweiz ist bestrebt, eine schlanke und bewegliche Organisation für das
Jagdhornblasen in der Schweiz zu schaffen. Jagdhornbläser Schweiz steht den
Bläsergruppen mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung.
Der Verein stellt
sich auch in Zukunft den jagdlichen Organisationen als Organ für die
Oeffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Arlesheim, 02.
Dezember 2009
| Einladung
der Bläsergruppen zum Beitritt zu Jagdhornbläser Schweiz |
|
Jagdhornbläser Schweiz
(vorm. Eidgenössische
Jagdhornbläserkommission)
Arlesheim, den 02. Dezember 2009
Liebe Jagdhornbläser
Liebe Jagdhornbläserinnen
Die Reorganisation der
schweizerischen Jagdverbände hat in den letzten Monaten grosse
Fortschritte hin zu einem einzigen, schlagkräftigen Gesamtverband
gemacht. In JagdSchweiz sind nun alle Kantonalverbände direkt
eingebunden. Revierjagd Schweiz und SPW wenden sich neuen Aufgaben zu
oder lösen sich auf. Das bedeutet, dass die Trägerorganisationen der
Eidg. Jagdhornbläserkommission nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Wandel bei den
schweizerischen Jagdverbänden ruft auch im Bläserwesen nach Aufbruch und
Erneuerung. Entsprechend hat sich die Eidg. Jagdhornbläserkommission
frühzeitig neu formiert und einen Verein unter dem Namen Jagdhornbläser
Schweiz gegründet. Dies prioritär aus rechtlichen Gründen. Eine
Vereinsgründung bringt Statuten mit sich, die derzeit jedoch sehr offen
gehalten sind und Aenderungen Platz bieten.
Die Eidg.
Jagdhornbläserkommission wurde ab dem Jahre 2000 während den ersten
Jahren finanziell von RevierJagdSchweiz und dem Schweiz. Patentjäger-
und Wildschutzverein (SPW) unterstützt. Danach war sie auf Beiträge und
Spenden angewiesen. Ein grosser Betrag floss ihr dank der Grosszügigkeit
des „OK Bläserfest 2005“ aus dem Nettoerlös des Eidg.
Jagdhornbläserfestes in Basel zu. Diese Mittel ermöglichten den Druck
von „Jagdhornblasen für Frischlinge und alte Hasen“, die sich grosser
Beliebtheit erfreuen. Weitere. Notenhefte sind in Vorbereitung.
Die Aufgaben von
Jagdhornbläser Schweiz (vorm. Eidg. Jagdhornbläserkommission) sind nach
wie vor:
| - |
Vergabe des Eidg. Jagdhornbläserfeste |
| - |
Vergabe des Eidg.
Jagdhornbläserschiessens |
| - |
Ausschreibung und Einladung der
Bläsergruppen |
| - |
Durchführung des Bläserwettbewerbes mit
Jurierung |
| - |
Jurierung am Eidg.
Jagdhornbläserschiessen |
| - |
Bläserausbildung/Bläserschule/Organisation von Bläserseminaren |
| - |
Notenhefte |
Damit die
Jagdhornbläser bei JagdSchweiz vertreten sind, bietet Jagdhornbläser
Schweiz die Plattform für alle Bläsergruppen. In den derzeitigen
Statuten ist vorgesehen, dass jede Bläsergruppe von mind. 4 Mitgliedern
Mitglied von Jagdhornbläser Schweiz werden kann.
Jagdhornbläser Schweiz
ist ein Verein und kein Verband. Ziel ist, die Interessen der
Jagdhornbläser gegenüber JagdSchweiz zu vertreten. Um dies zu erreichen
hat Jagdhornbläser Schweiz bei JagdSchweiz die Aufnahme als B-Mitglied
beantragt. Die Aufnahme wird allerdings nur Erfolg haben, wenn sich
viele Bläsergruppen als Mitglied bei Jagdhornbläser Schweiz vereinen.
Die Neuausrichtung wird auch personelle Veränderungen mit sich bringen.
Wir laden deshalb alle
Bläsergruppen zum Beitritt zu Jagdhornbläser Schweiz ein. Am 20.
Februar 2010 führen wir in Aarau die
erste Vereinsversammlung durch. An diesem Anlass wird Sinn und
Zweck der Neuorganisation detailliert vorgestellt. Auch werden die
personellen Absichten ein Thema sein. Wir legen diesem Schreiben ein
Beitrittsgesuch sowie unsere derzeitigen Statuten bei. Alle Gruppen, die
sich zum Beitritt entschliessen, werden den Statuten entsprechend
aufgenommen und über das weitere Vorgehen orientiert.
Später, an einer darauf
folgenden Generalversammlung, werden die anwesenden Gruppenvertreter
(stimmberechtigt ist 1 Mitglied pro Bläsergruppe) über Neuerungen im
Vorstand entscheiden. Es wird deshalb notwendig sein, frühzeitig
Nachfolger mit den für dieses Amt notwendigen Voraussetzungen zu suchen.
Die Bläsergruppen oder Kantonalverbände sind eingeladen, vor der
Generalversammlung entsprechende Vorschläge einzureichen.
Selbstverständlich können dann auch die derzeitigen Statuten den
Vorschlägen der Mitglieder entsprechend geändert werden.
Liebe Bläserkameraden,
liebe Bläserkameradinnen, es liegt nun an euch, dem Bläserwesen zu
weiterem Glanz zu verhelfen. Macht mit! Engagiert euch! Tretet mit eurer
Gruppe bei! Bestimmt über die Weiterentwicklung!
Mit harmonischem
Bläsergruss
Jagdhornbläser Schweiz
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Entwurf Statuten Jagdhornbläser Schweiz |
Entwurf Statuten Jagdhornbläser Schweiz
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Einladung Gründungsversammlung Jagdhornbläser Schweiz |
Einladung Gründungsversammlung
| Datum |
20. Februar 2010 |
| Zeit |
13:30h |
| Ort |
Aarau, Kaserne.
Restaurant Viva |
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Beitrittsformular Jagdhornbläser Schweiz |
Beitrittsformular Jagdhornbläser Schweiz